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   BVerwG, 22.06.2017 - 1 WB 15.17   

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BVerwG, 22.06.2017 - 1 WB 15.17 (https://dejure.org/2017,28357)
BVerwG, Entscheidung vom 22.06.2017 - 1 WB 15.17 (https://dejure.org/2017,28357)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Juni 2017 - 1 WB 15.17 (https://dejure.org/2017,28357)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Beantragung der Nachqualifizierung zum Notfallsanitäter während der Dienstzeit; Beanstandung der Auswahlentscheidung bei der Weiterqualifikation

  • rewis.io

    Einstellung des Verfahrens; Qualifizierung zum Notfallsanitäter

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beantragung der Nachqualifizierung zum Notfallsanitäter während der Dienstzeit; Beanstandung der Auswahlentscheidung bei der Weiterqualifikation

  • rechtsportal.de

    Beantragung der Nachqualifizierung zum Notfallsanitäter während der Dienstzeit; Beanstandung der Auswahlentscheidung bei der Weiterqualifikation

  • datenbank.nwb.de

    Einstellung des Verfahrens; Qualifizierung zum Notfallsanitäter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 15.12.2009 - 1 WB 26.09

    Begehren eines Soldaten auf Zuweisung zur Weiterbildung für Anästhesiepflege;

    Auszug aus BVerwG, 22.06.2017 - 1 WB 15.17
    Zu den Ausbildungen, die ihre Grundlage in den laufbahnrechtlichen Vorschriften finden, gehört die hier strittige Zivilberufliche Aus- und Weiterbildung der Soldaten auf Zeit (BVerwG, Beschluss vom 15. Dezember 2009 - 1 WB 26.09 - Rn. 18).

    Da Verwaltungsvorschriften ihre rechtliche (Außen-)Wirkung über die an ihnen orientierte, tatsächlich geübte Verwaltungspraxis und den Anspruch des Soldaten auf Gleichbehandlung entsprechend dieser Praxis (Art. 3 Abs. 1 GG) entfalten, ist für die Auslegung von Verwaltungsvorschriften - anders als für die Auslegung von Rechtsnormen - dasjenige Verständnis maßgeblich, das ihrer tatsächlichen Anwendung zugrunde liegt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Mai 2008 - 1 WB 19.07 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 44 und vom 15. Dezember 2009 - 1 WB 26.09 - Rn. 20).

  • BVerwG, 22.06.2017 - 1 WB 14.17

    Anspruch eines Soldaten auf Nachqualifizierung zum Notfallsanitäter während der

    Auszug aus BVerwG, 22.06.2017 - 1 WB 15.17
    Dieses Verfahren ist nach zwischenzeitlicher gerichtlicher Anordnung seines Ruhens am 31. Mai 2017 unter dem neuen Aktenzeichen BVerwG 1 WB 14.17 wieder aufgenommen worden.

    Die Beschwerdeakten des Bundesministeriums der Verteidigung - R II 2 - 487/16 und 700/16 -, die Personalgrundakte des Antragstellers und die Gerichtsakten des Verfahrens BVerwG 1 WB 26.16 , nunmehr BVerwG 1 WB 14.17 , haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.

  • BVerwG, 27.02.2003 - 1 WB 57.02

    Antragsfrist; Beschwerdeanlass; Verwendung; Versetzung; Personalanpassungsgesetz;

    Auszug aus BVerwG, 22.06.2017 - 1 WB 15.17
    Die gerichtliche Überprüfung richtet sich auch darauf, ob die vom Bundesministerium der Verteidigung im Wege der Selbstbindung in Verwaltungsvorschriften (wie z.B. Erlassen oder Richtlinien) festgelegten Maßgaben und Verfahrensvorschriften eingehalten sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Februar 2003 - 1 WB 57.02 - BVerwGE 118, 25 = Buchholz 252 § 23 SBG Nr. 2), wie sie sich hier insbesondere aus der ZDv A-225/1 "Zivilberufliche Aus- und Weiterbildung der Soldatinnen auf Zeit und der Soldaten auf Zeit im Rahmen der militärfachlichen Ausbildung" ergeben.
  • BVerwG, 28.05.2008 - 1 WB 19.07

    Verwaltungsvorschriften; Auslandsdienstverwendungsfähigkeit; Auslandseinsatz;

    Auszug aus BVerwG, 22.06.2017 - 1 WB 15.17
    Da Verwaltungsvorschriften ihre rechtliche (Außen-)Wirkung über die an ihnen orientierte, tatsächlich geübte Verwaltungspraxis und den Anspruch des Soldaten auf Gleichbehandlung entsprechend dieser Praxis (Art. 3 Abs. 1 GG) entfalten, ist für die Auslegung von Verwaltungsvorschriften - anders als für die Auslegung von Rechtsnormen - dasjenige Verständnis maßgeblich, das ihrer tatsächlichen Anwendung zugrunde liegt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Mai 2008 - 1 WB 19.07 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 44 und vom 15. Dezember 2009 - 1 WB 26.09 - Rn. 20).
  • BVerwG, 27.03.2014 - 1 WB 20.13

    Anspruch eines Sanitätsarztes der Bundeswehr auf eine Gebietsarztweiterbildung

    Auszug aus BVerwG, 22.06.2017 - 1 WB 15.17
    Es ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht zu beanstanden, bei Angehörigen des Sanitätsdienstes im Status eines Soldaten auf Zeit ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Ausbildungs- und Nutzungszeiten zu fordern (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 27. März 2014 - 1 WB 20.13 - juris Rn. 27).
  • BVerwG, 27.05.2014 - 1 WB 59.13

    Antragsänderung; Klageänderung; Gerichtliches Wehrbeschwerdeverfahren.

    Auszug aus BVerwG, 22.06.2017 - 1 WB 15.17
    Insoweit weist der Senat darauf hin, dass Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO (hier i.V.m. § 21 Abs. 2 Satz 1 WBO) die inhaltliche Identität zwischen dem Gegenstand des gerichtlichen Antragsverfahrens und dem des vorgerichtlichen Beschwerdeverfahrens ist (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2014 - 1 WB 59.13 - Buchholz 450.1 § 23a WBO Nr. 2 Rn. 36).
  • BVerwG, 22.04.2008 - 1 WB 4.08
    Auszug aus BVerwG, 22.06.2017 - 1 WB 15.17
    Danach ist bei übereinstimmender Erledigungserklärung über die Kosten nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes zu entscheiden (§ 21 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 20 Abs. 3 WBO, § 161 Abs. 2 Satz 1 VwGO; stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 22. April 2008 - 1 WB 4.08 - m.w.N. und vom 17. Oktober 2013 - 1 WB 43.13 -).
  • BVerwG, 17.07.2012 - 1 WB 35.12

    Erledigung in der Hauptsache; Erstattung der notwendigen Aufwendungen; Besetzung

    Auszug aus BVerwG, 22.06.2017 - 1 WB 15.17
    Zwar sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 5. August 2010 - 1 WDS-VR 3.10 -, vom 27. Juli 2011 - 1 WB 21.11 -, vom 17. Juli 2012 - 1 WB 35.12 - Buchholz 450.1 § 20 WBO Nr. 4 Rn. 17 und vom 17. Oktober 2013 - 1 WB 43.13 -) in der Regel die notwendigen Aufwendungen (vollständig) dem Bund aufzuerlegen, wenn die übereinstimmenden Erledigungserklärungen darauf beruhen, dass der Antragsteller klaglos gestellt worden ist, indem das Bundesministerium der Verteidigung oder die in seinem Auftrag handelnde Stelle der Bundeswehr aus eigener Veranlassung dem mit dem Rechtsschutzantrag verfolgten Begehren stattgegeben hat.
  • BVerwG, 09.05.2014 - 1 WB 60.13

    Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigterklärung i.R.e. Antrags eines

    Auszug aus BVerwG, 22.06.2017 - 1 WB 15.17
    Resultiert dieses Nachgeben bei gleichgebliebener Sach- und Rechtslage allein auf einer geänderten Rechtsauffassung des Entscheidungsträgers der Bundeswehr, ist es billig, den Bund mit sämtlichen notwendigen Aufwendungen des jeweiligen Antragstellers zu belasten (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 9. Mai 2014 - 1 WB 60.13 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 27.07.2011 - 1 WB 21.11
    Auszug aus BVerwG, 22.06.2017 - 1 WB 15.17
    Zwar sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 5. August 2010 - 1 WDS-VR 3.10 -, vom 27. Juli 2011 - 1 WB 21.11 -, vom 17. Juli 2012 - 1 WB 35.12 - Buchholz 450.1 § 20 WBO Nr. 4 Rn. 17 und vom 17. Oktober 2013 - 1 WB 43.13 -) in der Regel die notwendigen Aufwendungen (vollständig) dem Bund aufzuerlegen, wenn die übereinstimmenden Erledigungserklärungen darauf beruhen, dass der Antragsteller klaglos gestellt worden ist, indem das Bundesministerium der Verteidigung oder die in seinem Auftrag handelnde Stelle der Bundeswehr aus eigener Veranlassung dem mit dem Rechtsschutzantrag verfolgten Begehren stattgegeben hat.
  • BVerwG, 21.11.2019 - 1 WB 28.18

    Verweisung des Rechtsstreits an das zuständige Verwaltungsgericht i.R.d.

    Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine Ausbildung handelt, die ihre Grundlage in den laufbahnrechtlichen Vorschriften nach § 27 SG und der darauf beruhenden Soldatenlaufbahnverordnung hat, oder ob es um eine verwendungsbezogene Ausbildung geht (BVerwG, Beschlüsse vom 15. Dezember 2009 - 1 WB 26.09 - Rn. 18, vom 22. Juni 2017 - 1 WB 15.17 - juris Rn. 27 und vom 7. Juni 2018 - 1 WB 32.17 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 100 Rn. 22).

    Über die Verwendung eines Soldaten - und damit auch über die Einplanung für den Basislehrgang Stabsoffizier - entscheidet der zuständige Vorgesetzte oder die zuständige personalbearbeitende Stelle nach pflichtgemäßem Ermessen (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 25. September 2002 - 1 WB 30.02 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 30 S. 24 m.w.N. und vom 22. Juni 2017 - 1 WB 15.17 - juris Rn. 28, vom 7. Juni 2018 - 1 WB 32.17 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 199 Rn. 23).

  • BVerwG, 07.06.2018 - 1 WB 32.17

    Ablehnung der Ausplanung; Ausplanung; Berufsförderungsanspruch; Zivilberufliche

    Zu den Ausbildungen, die ihre Grundlage in den laufbahnrechtlichen Vorschriften finden, gehört auch die Zivilberufliche Aus- und Weiterbildung der Soldatinnen und Soldaten auf Zeit (BVerwG, Beschlüsse vom 15. Dezember 2009 - 1 WB 26.09 - Rn. 18 und vom 22. Juni 2017 - 1 WB 15.17 - juris Rn. 27).

    Über die Verwendung eines Soldaten - hier über die Ausplanung aus einer ZAW-Maßnahme - entscheidet der zuständige Vorgesetzte oder die zuständige personalbearbeitende Stelle nach pflichtgemäßem Ermessen (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 25. September 2002 - 1 WB 30.02 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 30 S. 24 m.w.N. und vom 22. Juni 2017 - 1 WB 15.17 - juris Rn. 28).

  • BVerwG, 22.06.2017 - 1 WB 14.17

    Anspruch eines Soldaten auf Nachqualifizierung zum Notfallsanitäter während der

    Dieses Verfahren ist nach zwischenzeitlicher gerichtlicher Anordnung seines Ruhens am 31. Mai 2017 unter dem neuen Aktenzeichen BVerwG 1 WB 15.17 wieder aufgenommen worden.

    Die Beschwerdeakten des Bundesministeriums der Verteidigung - R II 2 - 487/16 und 700/16 -, die Personalgrundakte des Antragstellers und die Gerichtsakten des Verfahrens BVerwG 1 WB 27.16 , nunmehr BVerwG 1 WB 15.17 , haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.

  • BVerwG, 14.12.2017 - 1 WB 16.17

    Verwendungsentscheidung nach der Auswahlkonferenz; Akteneinsichts- und

    Ferner wird mit der gewählten korrigierenden Auslegung die erforderliche Identität des Streitgegenstandes im vorgerichtlichen und im gerichtlichen Verfahren gewährleistet (vgl. dazu stRspr, z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Mai 2014 - 1 WB 59.13 - Buchholz 450.1 § 23a WBO Nr. 2 Rn. 36 und vom 22. Juni 2017 - 1 WB 15.17 - juris Rn. 23).
  • BVerwG, 26.01.2023 - 1 WB 3.22

    Verwirkung des Antrags auf Neubildung einer Referenzgruppe

    Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO (hier i. V. m. § 21 Abs. 2 Satz 1 WBO) ist die inhaltliche Identität zwischen dem Gegenstand des gerichtlichen Antragsverfahrens und dem des vorgerichtlichen Beschwerdeverfahrens (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Mai 2014 - 1 WB 59.13 - Buchholz 450.1 § 23a WBO Nr. 2 Rn. 36, vom 22. Juni 2017 - 1 WB 15.17 - juris Rn. 23 und vom 26. September 2019 - 1 WB 26.18 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 26.01.2023 - 1 WB 41.21

    Unbegründeter Antrag eines freigestellten Soldaten auf eine fiktive Versetzung

    Ob der Antragsteller auf der Grundlage dieser Neubildung gefördert werden kann, ist zum einen nicht Gegenstand dieses Rechtsstreites, da es insoweit an der notwendigen Identität von Beschwerdegegenstand und Antragsgegenstand fehlt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Mai 2014 - 1 WB 59.13 - Buchholz 450.1 § 23a WBO Nr. 2 Rn. 36, vom 22. Juni 2017 - 1 WB 15.17 - juris Rn. 23 und vom 26. September 2019 - 1 WB 26.18 - juris Rn. 15).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.05.2022 - 4 S 53.21

    Abbruch eines Richterbeförderungsverfahrens; Verlängerung der

    Denn bei Verwaltungsvorschriften ist grundsätzlich nicht der Wortlaut der Regelung maßgeblich, sondern ihre Anwendung in der Verwaltungspraxis (BVerwG, Beschluss vom 22. Juni 2017 - 1 WB 15.17 - juris Rn. 29).
  • BVerwG, 15.12.2022 - 1 WB 17.22

    Antrag gegen isolierte Unterbringung

    Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO (hier i. V. m. § 21 Abs. 2 Satz 1 WBO) ist die inhaltliche Identität zwischen dem Gegenstand des gerichtlichen Antragsverfahrens und dem des vorgerichtlichen Beschwerdeverfahrens (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Mai 2014 - 1 WB 59.13 - Buchholz 450.1 § 23a WBO Nr. 2 Rn. 36, vom 22. Juni 2017 - 1 WB 15.17 - juris Rn. 23 und vom 26. September 2019 - 1 WB 26.18 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 26.01.2022 - 1 WB 31.21

    Zulassung zum Aufstieg in die Laufbahn der Feldwebel des allgemeinen Fachdienstes

    Zwar weist das Bundesministerium der Verteidigung zutreffend darauf hin, dass Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO (hier i.V.m. § 21 Abs. 2 Satz 1 WBO) die inhaltliche Identität zwischen dem Gegenstand des gerichtlichen Antragsverfahrens und dem des vorgerichtlichen Beschwerdeverfahrens ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Mai 2014 - 1 WB 59.13 - Buchholz 450.1 § 23a WBO Nr. 2 Rn. 36, vom 22. Juni 2017 - 1 WB 15.17 - juris Rn. 23 und vom 26. September 2019 - 1 WB 26.18 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 07.01.2020 - 1 WB 69.19

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung in der Hauptsache

    Ein solcher Fall liegt nur dann vor, wenn die übereinstimmenden Erledigungserklärungen darauf beruhen, dass ein Antragsteller klaglos gestellt wird, weil das Bundesministerium der Verteidigung oder die in seinem Auftrag handelnde Stelle aus eigener Veranlassung dem mit dem Rechtsschutzantrag verfolgten Begehren stattgibt; resultiert das Nachgeben bei gleichgebliebener Sach- und Rechtslage allein auf einer geänderten Rechtsauffassung des Entscheidungsträgers der Bundeswehr, ist es billig, den Bund mit sämtlichen notwendigen Aufwendungen des Antragstellers zu belasten (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Juni 2017 - 1 WB 15.17 - juris Rn. 18 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.09.2019 - 1 WB 25.18

    Rückwirkende Aufhebung von Elternzeit; unzulässiger und unbegründeter Antrag auf

  • BVerwG, 15.12.2022 - 1 WB 53.21

    Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung §

  • VG Wiesbaden, 01.02.2023 - 2 L 1489/22

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch gegen das BKA wegen gegen sog. Reichsbürger

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